Manchmal werde ich gebeten, einen Textvorschlag für Fischkarten abzugeben. Hier ein Vorschlag zum Kopieren.
Fischereierlaubnis für das Jahr 2019
Betreff: Fischwasserstrecke XY
Obere Grenze: ZKK
Untere Grenze: UUL
Aussteller: Peter Mustermann, Musterstraße 9, 87769 Musterstadt
Berechtigte/r: Renate Musterfrau, Musterstraße 8, Musterstadt
Befugnisse und Auflagen:
Der/Dem Empfängerin/Empfänger wird erlaubt, auf der gesamten oben genannten Strecke die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.
Erlaubt sind nur die Flug- oder die Spinnangel.
Auf Forellen ist widerhakenlos zu fischen. Erlaubt ist nur ein Haken.
Es gelten Brittelmaße für Bach- und Regenbogenforellen. Demnach ist nur die Entnahme von Fischen zwischen 30 cm und 40 cm erlaubt.
Die Entnahme ist auf 2 Forellen pro Tag beschränkt.
Äschen sind ganzjährig geschont.
Da es sich um eine Salmonidenstrecke handelt, sind Hechte weitestmöglich zu entnehmen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Fang- und Schonzeiten.
Der gültige Fischereischein ist beim Angeln mitzuführen.
Das Anfischen beginnt am 16. April 2019.
Frau/Herr XFW (Namen der/des Berechtigten einfügen) wird zum Fischereiaufseher ernannt. Sie/Er ist berechtigt, Kontrollen zum Fischfang durchzuführen.
Musterstadt am 23.03.2019
Name des Ausstellungs-Berechtigten